Unsere Berater sind
- Petra Hilger
- Thorsten Bettges
- Torben Villwock
- Benjamin Broomhead
- Jens Christinger
Der erste Kontakt zwischen Ratsuchenden und Schuldnerberater/in findet in einem längeren Erstgespräch statt. Möglicherweise müssen im ersten Beratungsgespräch Maßnahmen zur Existenzsicherung besprochen und durchgeführt werden. Das kann zum Beispiel das Erstellen einer Bescheinigung für die Anhebung des Pfändungsschutzbetrages auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sein. Die Beratung ist klar strukturiert und erfasst als erstes den aktuellen Status des Ratsuchenden. Der Beratungsprozess kann nur auf einer vertrauens- und respektvollen Beziehung zwischen Berater/in und Schuldner/in erfolgreich durchgeführt werden.